Auf der Generalversammlung der AAG geb es noch einen zweiten Antrag, der trotz seiner eher unscheinbaren Formulierung größte Brisanz für die Form, Struktur und Zukunft der Anthroposophie und der Anthroposophischen Gesellschaft hat.
Gestellt hat diesen Antrag Dr. Benedictus Hardorp, der als Jurist die Tragweite der vom Vorstand anscheinend schon ausformulierten und diskutierten geplanten Änderung erkannt hat, auf Grund derer der Vorstand der AAG wohl auch schon an verschiedene Firmen herangetreten ist.
Der Hintergrund ist die Finanznot des Goetheanums, die den Vorstand wohl bewogen hat, eine Änderung der Vereinssatzung zu entwerfen und auszuarbeiten, nach der auch "juristische Personen" - also in erster Linie Firmen, aber auch Schulen oder andere Vereine - "Fördermitglieder" werden können, d.h. sie können mit einem Firmen-Mitgliedsbeitrag - der sicher höher ist sein wird als der Mitgliedsbeitrag von "natürlichen" Personen - die AAG unterstützen und diesen Mitgliedsbeitrag natürlich dann in ihrer Steuererklärung steuermindernd einsetzen.
Was vom technischen Ablauf her auf den ersten Blick ganz vernünftig klingt, wird dann problematisch, wenn die "Wesenheit" der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft und ihre Aufgabe als "Gemeinschaft von Menschen" betrachtet wird. Unter diesem zutiefst und originär anthroposophischen Gesichtspunkt - und dies wurde von Dr. Hardorp überzeugend, und klar dargestellt - ist eine Mitgliedschaft von "juristischen" Personen in der AAG nur unter Aufgabe eines zentralen Teils der Identität und der Spiritualität der Gesellschaft möglich.
Ob dieser Preis gezahlt werden soll, der die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft auf die gleiche spirituelle Stufe stellen würde wie ein Museums- oder Kaninchenzüchterverein, muss gut überlegt werden.
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