Auf der Homepage des Goetheanums fand sich bis zum 10. April dieser kurz gefasste Bericht über die Diskussion über die WELEDA während der Generalversammlung der AAG:
"Engagiert widmeten sich die rund 450 Mitglieder der Entwicklung des Unternehmens Weleda. Die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft ist eine seiner beiden Hauptaktionäre und seit 23. März durch Paul Mackay im neu gebildeten Verwaltungsrat vertreten. Die Anträge, die die Mitglieder in Fragen der Unternehmensführung der Weleda einbeziehen wollten, wurden von der Versammlung abgelehnt." (Inzwischen wurde er - nach einem Schreiben an den Vorstand der AAG - geändert und heisst nun "Engagiert widmeten sich die rund 450 Mitglieder der Entwicklung des Unternehmens Weleda. Die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft ist eine seiner beiden Hauptaktionäre und seit 23. März durch Paul Mackay im neu gebildeten Verwaltungsrat vertreten. Der leicht veränderte Antrag 1.1 (außerordentliche Generalversammlung mit Thema Eigentümerverantwortung gegenüber der Weleda) wurde von der Versammlung abgelehnt, die Anträge 1.2 bis 1.6 wurden zurückgezogen.")
Dies war, wie aus meinem detaillierten Bericht ersichtlich ist, der Versuch, durch "selektive Berichterstattung" die Begebenheiten auf der Generalversammlung einseitig und falsch darzustellen. Muss es erst einen Brief an den Vorstand geben, damit objektive Berichte erscheinen, die nicht tendenziös indirekt falsche Tatsachen behaupten? Um es nochmals deutlich darzustellen:"Engagiert widmeten sich die rund 450 Mitglieder der Entwicklung des Unternehmens Weleda. Die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft ist eine seiner beiden Hauptaktionäre und seit 23. März durch Paul Mackay im neu gebildeten Verwaltungsrat vertreten. Die Anträge, die die Mitglieder in Fragen der Unternehmensführung der Weleda einbeziehen wollten, wurden von der Versammlung abgelehnt." (Inzwischen wurde er - nach einem Schreiben an den Vorstand der AAG - geändert und heisst nun "Engagiert widmeten sich die rund 450 Mitglieder der Entwicklung des Unternehmens Weleda. Die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft ist eine seiner beiden Hauptaktionäre und seit 23. März durch Paul Mackay im neu gebildeten Verwaltungsrat vertreten. Der leicht veränderte Antrag 1.1 (außerordentliche Generalversammlung mit Thema Eigentümerverantwortung gegenüber der Weleda) wurde von der Versammlung abgelehnt, die Anträge 1.2 bis 1.6 wurden zurückgezogen.")
- Nur der Antrag 1.1 – zur Erneuerung und Bekräftigung der Verbindlichkeit des vor einem Jahr fast einstimmig beschlossenen Auftrags an den Vorstand zur Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung – ist in einer leicht abgeänderten Fassung zur Abstimmung gekommen und abgelehnt worden. Die Anträge 1.2 bis 1.6 wurden nicht abgelehnt, sondern durch die Antragsteller (freundlicherweise) zurückgezogen!
- Die gestellten Anträge wollten in keiner Weise „die Mitglieder in Fragen der Unternehmensführung der WELEDA einbeziehen“, sondern lediglich die Verantwortung der AAG gegenüber der Weleda AG klären, so wie dies im Absatz 3 des Antrags 1.1 festgehalten ist: „Die Generalversammlung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft beauftragt den Vorstand, eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen. Diese soll sich ausschließlich mit der Eigentümerverantwortung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft an der WELEDA AG und den damit verbundenen materiellen und immateriellen Vermögensanteilen befassen, im Hinblick auf die Sicherung der in ihrem Fortbestand gefährdeten anthroposophischen Heilmittel."
Gegenteilige Äusserungen, die während der Behandlung des 1. Antrags am 31. März 2012 von mehreren Sprechern/-innen – bewusst oder unbewusst – gemacht wurden, entsprechen nicht der Wahrheit. Die Antragsteller wären ja auch absolut unprofessionell wenn sie verlangen würden, dass eine Mitgliederversammlung Beschlüsse fassen solle, die in die operative Geschäftsführung der WELEDA AG eingreifen würden. (Der letzte Verwaltungsrat hat wohl wiederholt in das operative Geschäft eingegriffen - vielleicht mit dem Ziel, noch Schlimmeres zu verhindern?) Dies ist und war in keinster Weise beabsichtigt, und es wurde von den Antragstellern ja auch wiederholt betont, dass der Antrag vor der Neubesetzung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung gestellt wurde, dass aber die Frage der Verantwortung eine Grundsätzliche sei und deshalb unabhängig vom operativen Geschäft und den Personalien des Verwaltungsrates und der Geschäftsführung ist.
Aber auch die neue Formulierung des Berichtes auf der Homepage des Goetheanums "Der leicht veränderte Antrag 1.1 (außerordentliche Generalversammlung mit Thema Eigentümerverantwortung gegenüber der Weleda) wurde von der Versammlung abgelehnt." ist tendenziös, denn es ging nicht um die "außerordentliche Generalversammlung mit Thema Eigentümerverantwortung gegenüber der Weleda", sondern um eine Erneuerung des Auftrages, denn es heisst im Antrag unter 1.2 eindeutig: Die an der Generalversammlung anwesenden Mitglieder erneuern diesen Auftrag und bekräftigen ihn ausdrücklich als verbindlich.
Deshalb ist der Beschluss auf Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung zum Verhältnis von AAG und WELEDA AG vom 16. April 2011 weiterhin rechtskräftig und harrt weiterhin seiner Erfüllung durch den Vorstand. Denn eine Ablehnung der Erneuerung und Bekräftigung des Auftrages bedeutet nicht die Ablehnung des Auftrages an sich. Dazu hätte der Vorstand selbst einen Antrag stellen müssen, den Beschluss der Mitgliederversammlung von 16. April 2011 aufzuheben. Die ausserordentliche Mitgliederzusammenkunft vom 28. Mai 2011 ersetzt die beschlossene, beschlussfähige und ordentlich einzuberufende, ausserordentliche Mitgliederversammlung in keiner Weise!
Das in den Statuten festgehaltene Quorum von 1/5 der Mitglieder ist auf den im Jahre 2011 rechtzeitig traktandierten und publizierten Antrag nicht anwendbar und wurde im Vorfeld vom Vorstand auch weder schriftlich noch mündlich kommuniziert. Die Abstimmung direkt vor der Auszählung der Stimmen als rein konsultativ zu bezeichnen, ist sowohl den Antragstellern wie den Mitgliedern gegenüber absolut unfair und einer Anthroposophischen Gesellschaft unwürdig.
