Dienstag, 10. April 2012

"Selektive Berichterstattung" auf der Homepage des Goetheanums

Auf der Homepage des Goetheanums fand sich bis zum 10. April dieser kurz gefasste Bericht über die Diskussion über die WELEDA während der Generalversammlung der AAG:
"Engagiert widmeten sich die rund 450 Mitglieder der Entwicklung des Unternehmens Weleda. Die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft ist eine seiner beiden Hauptaktionäre und seit 23. März durch Paul Mackay im neu gebildeten Verwaltungsrat vertreten. Die Anträge, die die Mitglieder in Fragen der Unternehmensführung der Weleda einbeziehen wollten, wurden von der Versammlung abgelehnt." (Inzwischen wurde er - nach einem Schreiben an den Vorstand der AAG - geändert und heisst nun "Engagiert widmeten sich die rund 450 Mitglieder der Entwicklung des Unternehmens Weleda. Die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft ist eine seiner beiden Hauptaktionäre und seit 23. März durch Paul Mackay im neu gebildeten Verwaltungsrat vertreten. Der leicht veränderte Antrag 1.1 (außerordentliche Generalversammlung mit Thema Eigentümerverantwortung gegenüber der Weleda) wurde von der Versammlung abgelehnt, die Anträge 1.2 bis 1.6 wurden zurückgezogen.")
Dies war, wie aus meinem detaillierten Bericht ersichtlich ist, der Versuch, durch "selektive Berichterstattung" die Begebenheiten auf der Generalversammlung einseitig und falsch darzustellen. Muss es erst einen Brief an den Vorstand geben, damit objektive Berichte erscheinen, die nicht tendenziös indirekt falsche Tatsachen behaupten? Um es nochmals deutlich darzustellen:
  1. Nur der Antrag 1.1 – zur Erneuerung und Bekräftigung der Verbindlichkeit des vor einem Jahr fast einstimmig beschlossenen Auftrags an den Vorstand zur Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung – ist in einer leicht abgeänderten Fassung zur Abstimmung gekommen und abgelehnt worden. Die Anträge 1.2 bis 1.6 wurden nicht abgelehnt, sondern durch die Antragsteller (freundlicherweise) zurückgezogen!
  2. Die gestellten Anträge wollten in keiner Weise „die Mitglieder in Fragen der Unternehmensführung der WELEDA einbeziehen“, sondern lediglich die Verantwortung der AAG gegenüber der Weleda AG klären, so wie dies im Absatz 3 des Antrags 1.1 festgehalten ist: „Die Generalversammlung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft beauftragt den Vorstand, eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen. Diese soll sich ausschließlich mit der Eigentümerverantwortung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft an der WELEDA AG und den damit verbundenen materiellen und immateriellen Vermögensanteilen befassen, im Hinblick auf die Sicherung der in ihrem Fortbestand gefährdeten anthroposophischen Heilmittel."
Gegenteilige Äusserungen, die während der Behandlung des 1. Antrags am 31. März 2012 von mehreren Sprechern/-innen – bewusst oder unbewusst – gemacht wurden, entsprechen nicht der Wahrheit. Die Antragsteller wären ja auch absolut unprofessionell wenn sie verlangen würden, dass eine Mitgliederversammlung Beschlüsse fassen solle, die in die operative Geschäftsführung der WELEDA AG eingreifen würden. (Der letzte Verwaltungsrat hat wohl wiederholt in das operative Geschäft eingegriffen - vielleicht mit dem Ziel, noch Schlimmeres zu verhindern?) Dies ist und war in keinster Weise beabsichtigt, und es wurde von den Antragstellern ja auch wiederholt betont, dass der Antrag vor der Neubesetzung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung gestellt wurde, dass aber die Frage der Verantwortung eine Grundsätzliche sei und deshalb unabhängig vom operativen Geschäft und den Personalien des Verwaltungsrates und der Geschäftsführung ist.
Aber auch die neue Formulierung des Berichtes auf der Homepage des Goetheanums "Der leicht veränderte Antrag 1.1 (außerordentliche Generalversammlung mit Thema Eigentümerverantwortung gegenüber der Weleda) wurde von der Versammlung abgelehnt." ist tendenziös, denn es ging nicht um die "außerordentliche Generalversammlung mit Thema Eigentümerverantwortung gegenüber der Weleda", sondern um eine Erneuerung des Auftrages, denn es heisst im Antrag unter 1.2 eindeutig: Die an der Generalversammlung anwesenden Mitglieder erneuern diesen Auftrag und bekräftigen ihn ausdrücklich als verbindlich.
Deshalb ist der Beschluss auf Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung zum Verhältnis von AAG und WELEDA AG vom 16. April 2011 weiterhin rechtskräftig und harrt weiterhin seiner Erfüllung durch den Vorstand. Denn eine Ablehnung der Erneuerung und Bekräftigung des Auftrages bedeutet nicht die Ablehnung des Auftrages an sich. Dazu hätte der Vorstand selbst einen Antrag stellen müssen, den Beschluss der Mitgliederversammlung von 16. April 2011 aufzuheben. Die ausserordentliche Mitgliederzusammenkunft vom 28. Mai 2011 ersetzt die beschlossene, beschlussfähige und ordentlich einzuberufende, ausserordentliche Mitgliederversammlung in keiner Weise!
Das in den Statuten festgehaltene Quorum von 1/5 der Mitglieder ist auf den im Jahre 2011 rechtzeitig traktandierten und publizierten Antrag nicht anwendbar und wurde im Vorfeld vom Vorstand auch weder schriftlich noch mündlich kommuniziert. Die Abstimmung direkt vor der Auszählung der Stimmen als rein konsultativ zu bezeichnen, ist sowohl den Antragstellern wie den Mitgliedern gegenüber absolut unfair und einer Anthroposophischen Gesellschaft unwürdig.

Freitag, 6. April 2012

Jahresergebnisse der WELEDA

Auf der Generalversammlung der AAG wurde es ja erwähnt: Die WELEDA AG hat in den letzten Jahren sehr oft Verluste geschrieben. Für eine bessere Übersicht habe ich aus den Geschäftsberichten der WELEDA 2005, 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 (durch klicken auf die Jahreszahlen können Sie die Geschäftsberichte herunterladen und die Zahlen verifizieren ...) die relevanten Zahlen herausgesucht, also aus der sog. "Erfolgsrechnung" (was in einigen Jahren eher "Misserfolgsrechnung" heissen sollte) die Bilanzen, die jeweils getrennt für die WELEDA AG in Arlesheim und die gesamte WELEDA Gruppe aufgeführt sind.
Hier ergibt sich folgendes Bild - alle Zahlen sind jeweils in 1.000 CHF angegeben:
2005: Jahresergebnis WELEDA AG Arlesheim: 5.534
Jahresergebnis WELEDA Gruppe: 2.811
Bilanz (nach Verlust / Gewinnvortrag): 5.687
2006: Jahresergebnis WELEDA AG Arlesheim: -984
Jahresergebnis WELEDA Gruppe: -113
Bilanz (nach Verlust / Gewinnvortrag): -722
2007:  Jahresergebnis WELEDA AG Arlesheim: 1.482
Jahresergebnis WELEDA Gruppe: 3.712
Bilanz (nach Verlust / Gewinnvortrag): 1.482
2008:  Jahresergebnis WELEDA AG Arlesheim:  -10.826
Jahresergebnis WELEDA Gruppe: -5.736
Bilanz (nach Verlust / Gewinnvortrag): -10.826
2009:  Jahresergebnis WELEDA AG Arlesheim:  4.800
Jahresergebnis WELEDA Gruppe: 4.584
Bilanz (nach Verlust / Gewinnvortrag): -6.026
2010:  Jahresergebnis WELEDA AG Arlesheim:  -3.735
Jahresergebnis WELEDA Gruppe: -4.708
Bilanz (nach Verlust / Gewinnvortrag): -10.473
2011 soll das Jahresergebnis wieder bei ca. -10 Mio. CHF liegen!
dies wäre in der Bilanz (nach dem Verlustvortrag von 2011) dann bei ca. - 20 Mio CHF!
Grafisch dargestellt, sieht dies aus wie folgt:




















Interessant wäre zu wissen, ob sich diese "Erfolge" auch in den Gehältern der Manager widerspiegeln - leider sind diese trotz dem verführerischen Namen der WELEDA Geschäftsberichte "Transparenz" leider ganrnicht transparent und nicht angegeben.

Mittwoch, 4. April 2012

Antrag zur Unternehmens-Fördermitgliedschaft auf der Generalversammlung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft 2012

Auf der Generalversammlung der AAG geb es noch einen zweiten Antrag, der trotz seiner eher unscheinbaren Formulierung größte Brisanz für die Form, Struktur und Zukunft der Anthroposophie und der Anthroposophischen Gesellschaft hat.
Gestellt hat diesen Antrag Dr. Benedictus Hardorp, der als Jurist die Tragweite der vom Vorstand anscheinend schon ausformulierten und diskutierten geplanten Änderung erkannt hat, auf Grund derer der Vorstand der AAG wohl auch schon an verschiedene Firmen herangetreten ist.
Der Hintergrund ist die Finanznot des Goetheanums, die den Vorstand wohl bewogen hat, eine Änderung der Vereinssatzung zu entwerfen und auszuarbeiten, nach der auch "juristische Personen" - also in erster Linie Firmen, aber auch Schulen oder andere Vereine - "Fördermitglieder" werden können, d.h. sie können mit einem Firmen-Mitgliedsbeitrag - der sicher höher ist sein wird als der Mitgliedsbeitrag von "natürlichen" Personen - die AAG unterstützen und diesen Mitgliedsbeitrag natürlich dann in ihrer Steuererklärung steuermindernd einsetzen.
Was vom technischen Ablauf her auf den ersten Blick ganz vernünftig klingt, wird dann problematisch, wenn die "Wesenheit" der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft und ihre Aufgabe als "Gemeinschaft von Menschen" betrachtet wird. Unter diesem zutiefst und originär anthroposophischen Gesichtspunkt - und dies wurde von Dr. Hardorp überzeugend, und klar dargestellt - ist eine Mitgliedschaft von "juristischen" Personen in der AAG nur unter Aufgabe eines zentralen Teils der Identität und der Spiritualität der Gesellschaft möglich.
Ob dieser Preis gezahlt werden soll, der die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft auf die gleiche spirituelle Stufe stellen würde wie ein Museums- oder Kaninchenzüchterverein, muss gut überlegt werden.

Sonntag, 1. April 2012

Kommentar zur Diskussion um die WELEDA auf der Generalversammlung

... Lesen Sie vielleicht erst den vorherigen Beitrag ... zum besseren Verständnis ...
Ein Antrag auf Ende der Debatte, obwohl noch viele Menschen einen Beitrag geben wollen, in einer Gesellschaft, deren Ziel u.a. die Freiheit des Menschen ist ... eine Gesprächsleitung, die Menschen an den Rednerpult holt, die nicht reden wollten, andere dafür nicht reden lässt ... ein eklatantes Missverhältnis zwischen Befürwortern und Gegnern das Antrags, sowohl in der Quantität als auch in der Kompetenz der von der Gesprächsleitung aufgerufenen Redner (beispielsweise wurde Herbert Holliger, Geschäftsführer der anthrosana Verein für anthroposophisch erweitertes Heilwesen, nicht zugelassen, ich auch nicht ...), ein Vorstand, der jeden Antrag als Angriff empfindet ... als Beispiel für Diskussionskultur kann diese Generalversammlung - wie auch die vorherigen, die ich miterlebt habe - leider nicht dienen, eher als Abschreckung für diejenigen, die nicht leidensfähig genug sind, dies über sich ergehen zu lassen.
Aber nicht nur in der Form, auch inhaltlich ist die Diskussion unverständlich. Da sind hoch qualifizierte Menschen, die einen schützenden Kreis um ein von Insolvenz bedrohtes Unternehmen bilden wollen, die eingebunden werden wollen in die Diskussion um die Zukunft dieses Unternehmens, die aus freiem Willen, engagiert und unentgeltlich, ihre Kompetenz und ihre Zeit einbringen wollen, um die Zukunft dieses Unternehmens zu sichern - und statt diese Menschen willkommen zu heißen, ihr Wissen und Können abzurufen und zu integrieren, werden sie abgewiesen. Jedes andere Unternehmen wäre froh, auch nur einen Bruchteil dieses "Fanclubs" zu haben! Wenn ich Ralph Heinisch wäre, ich würde nach 100 Tagen als CEO eine Einladung an alle Mitglieder der Anthroposophischen Gesellschaft aussprechen, um ihnen die Situation des Unternehmens darzustellen und mit ihnen über Lösungs- und Gestaltungsaufgaben und -möglichkeiten zu diskutieren, würde Arbeitsgruppen und Diskussionsforen einrichten und versuchen, diese Kompetenz für die Zukunft der Weleda nutzbar zu machen.

Antrag zur WELEDA auf der Generalversammlung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft 2012

In diesem Artikel versuche ich, die wichtigsten Inhalte der Debatte um den  "Antrag zur Rettung der anthroposophischen Heilmittel und der Weleda AG" darzustellen.
Ein schöner sonniger Frühjahrssamstag am Goetheanum, der große Saal ist etwa 3/4 besetzt.
Zum Beginn des 2. Teils der Generalversammlung ruft Paul Mackay den Antrag auf und zitiert aus den Statuten, dass der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen muss, wenn 1/5 aller Mitglieder dies fordern.
Anschließend erläutert Dr. Andreas M. Worel den Antrag. Er geht darauf ein dass dieser Antrag auf der Ebene des Rechtes angesiedelt ist und dass die Rechtsebene die Ebene des Herzens ist, dass er deshalb keine formelle rechtliche Auseinandersetzung sucht, sondern an die Herzensebene appelliert. Er betont, dass in den letzten 20 Jahren sich schon sehr viele Menschen in großer Sorge um die Entwicklung der WELEDA an den Vorstand gewendet haben (u.a. meine Wenigkeit ...), dass aber keinerlei Reaktionen seitens des Vorstandes erfolgten, und schließt die Frage an, wie weit die AAG ihre Verantwortung für die WELEDA wahrnimmt.
Weiterhin erläutert er, dass dieser Antrag vor der Umgestaltung des Vorstandes und der Geschäftsführung der WELEDA formuliert wurde, dass er deshalb aber nicht zurückzuziehen sei, denn die Frage sei immer noch, welcher Maßnahmen es bedarf um den Fortbestand der WELEDA zu sichern, was die AAG dafür tun kann, wie die nötige öffentliche Unterstützung herzustellen sei und wie alle Mitglieder mit innerer Kraft die WELEDA unterstützen können. Er betont, dass Öffentlichkeit auch Transparenz bedeutet und dass Transparenz heisst, die Tatsachen anzuschauen - und diese Tatsachen sind, dass die WELEDA in 4 der letzten 5 Jahren Verluste gemacht hat und kurz davor sei, keine Kredite mehr zu erhalten für die Zahlung der Zinsen und Löhne und Gehälter. Er verknüpft weiter die Identität der AAG mit der Wahrheitsfrage und betont, dass AAG und  WELEDA abhängig voneinander sind, dass die WELEDA das äußerste Organ der AAG sei und das sie existenziell miteinander verbunden sind.
Paul Mackay rechtfertigt die Handlungen des Vorstandes, er geht darauf ein, dass am 8.12.2011 intensive Gespräche zur Rettung der WELEDA begonnen hatten, die in der soeben erfolgten Umgestaltung resultierten, und betont, dass der neue Verwaltungsrat jetzt Ruhe brauche um seine Arbeit zu tun und dass es darum ginge, wie wir ihn dabei unterstützen können. Seine Darstellung entspricht in etwa dem was er auch im Interview mit der Basler Zeitung dargestellt hat - und ist auch ebenso zu bewerten. (siehe untenstehender Abschnitt).
Als nächster Redner plädiert auch Andreas Studer dafür, dem neuen Verwaltungsrat und der WELEDA Zeit zu geben sich neu zu strukturieren.
Anschließend wird Dr. Andreas Jäschke aufgerufen, obwohl er sich nicht zu Wort gemeldet hatte. Er bezweifelt, dass der Antrag zielführend sei, und betont, dass die WELEDA eine rechtlich eigenständige Firma sei und eben kein Organ der Anthroposophischen Gesellschaft, und deshalb unabhängig von ihr zu sehen sei.
Anschließend spricht Theo Stepp und vergleicht die WELEDA mit einem Burn-Out-Patienten, der jahrelang überfordert gewesen sei und deshalb zur Genesung Ruhe benötige.
In einem weiteren Beitrag schildert Dr. Thomas Breitkreuz, wie die anthroposophische Ärzteschaft das Handeln der WELEDA Geschäftsführung und des Verwaltungsrates in den letzten Monaten im Hinblick auf die Gestaltung der Arzneimittelherstellung als Vertrauensbruch empfunden haben, da die Ärzte seit vielen Jahren in die Entscheidungen der WELEDA eingebunden waren, nun aber Entscheidungen gefällt wurden, die mit ihnen nicht abgesprochen waren und von ihnen auch nicht mitgetragen werden konnten. Mit der Berufung des neuen Verwaltungsrates und des neuen CEO habe sich die Situation aber fundamental verändert, die AAG und die Ita-Wegmann-Klinik sei personell und direkt in Verantwortung gegangen. Er bittet, den Antrag zurückzuziehen.
Anschließend warnt Laurenz Kistler am Ende einer etwa 8-minütigen! Rede vor der drohenden Insolvenz der WELEDA.
Dann geht Dr. Michaela Glöckler ans Pult und lobt, dass die WELEDA bis jetzt die Versorgung der anthroposophischen Ärzte mit Arzneimitteln sichergestellt hat, und weist darauf hin dass die Arzneimittelsparte erst seit etwa 1997 defizitär geworden sei durch die Verschärfung der Behördenauflagen und den Ausschluss aus der Erstattung durch die Krankenkassen in Deutschland, und dass seit 1988 regelmäßige Treffen mit den Ärzten am Goetheanum stattfinden.
Anschließend weist John Ermel nochmals darauf hin, das die AAG ihre Verantwortung wahrnehmen muss, dass sie dies auch den Mitarbeitern der WELEDA schuldig sei und dass es jetzt "5 vor 12" sei.
Der Gesprächsführer möchte die Debatte beenden und zur Abstimmung kommen, obwohl noch viele Redebeiträge angemeldet sind.
Wiederum meldet sich Dr. Andreas M. Worel zu Wort und stellt den Ordnungsantrag, den Formulierung des Antrages zu ändern. Dieser Antrag wird mit 188 zu 182 Stimmen angenommen.
Dr. Andreas M. Worel erläutert, dass Antrag 1 bis 1.5 unverändert zur Abstimmung gestellt werden, Antrag 1.6 so formuliert wird, dass diese außerordentliche Mitgliederversammlung bis zum 31.10.2012 stattfinden soll, Antrag 1.7 soll heißen, dass Anträge dazu bis 3 Wochen vor dem festgesetzten Termin eingereicht werden können, Antrag 1.8 soll heißen, dass das Ziel dieser außerordentlichen Generalversammlung sein solle, die Führung und die Mitarbeiter der WELEDA zu unterstützen und eine breite, unterstützende Basis mit sachkundiger Begleitung zu schaffen, die in der Mitgliedschaft vorhanden wäre.
Daraufhin wird ein Antrag auf Schluss der Debatte gestellt, der mit Mehrheit angenommen wird.
Ebenso mit Mehrheit wird anschließend gegen den veränderten Antrag 1 gestimmt.
Zum Schluss weist Dr. Andreas M. Worel darauf hin, dass der Antrag so formuliert ist, dass seine Ablehnung nicht die Aufhebung des Beschlusses der Generalversammlung 2011 bedeute, die den Vorstand beauftragt hat, eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen, dass dieser Beschluss und Auftrag also weiterhin gültig sei. Er zieht angesichts der fortgeschrittenen Zeit und der inzwischen emotionalen Stimmung die Anträge 1.2 bis 1.8 zurück.
Falls es etwas zu ergänzen oder zu korrigieren gibt bei diesem Bericht, freue ich mich auf Ihre Mail. Danke!